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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Der Landeselternbeirat Hessen fordert das kostenfreie Hessenticket für alle Schülerinnen und Schüler

von Ilse Romahn

(02.10.2018) Der § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) regelt, dass der Schulträger die Kosten für die Beförderung zur Schule nur dann tragen muss, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen Schulweg von mehr als zwei (in der Grundschule) bis drei Kilometer hat. Mit Einführung des Hessentickets können die Kinder, die diese Voraussetzung für diese Erstattungsregel erfüllen, nicht nur kostenfrei zur Schule fahren, sondern auch ihr Ticket privat in ganz Hessen nutzen und somit an vielfältigen und breitgefächerten Angeboten an Bildung und Kultur sowie am gesellschaftlichem Leben teilnehmen.

Das Hessenticket steht nicht allen Schülerinnen und Schülern kostenfrei zur Verfügung. Kinder und Jugendliche, die diese Voraussetzungen der Erstattungsregel nicht erfüllen, werden somit benachteiligt.

Der Landeselternbeirat Hessen fordert daher die im § 161 HSchG geregelten Bedingungen dahingehend zu ändern, dass hessische Schulträger all ihren Schülerinnen und Schülern unabhängig der Kilometerregel und ihrer besuchten Schulform die Kosten hierfür erstatten müssen. „Die Gleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern ist hier nicht mehr gegeben und stellt einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigungsgrundsatz dar“, so Korhan Ekinci, Vorsitzender des Landeselternbeirats

Für die benachteiligten Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass sie die Fahrtkosten zur Schule selbst tragen müssen, sofern dies für ihre Familien machbar ist. Andernfalls müssen diese Kinder ihre schwer bepackte Schultasche bis zur Schule selbst tragen, auch wenn sich ihr Schulweg nur knapp unterhalb der drei Kilometerregel befindet oder das „Elterntaxi“ fährt sie zur Schule, welches wiederum die Entwicklung ihrer Eigenständigkeit einschränkt. Des Weiteren fallen für sie bei Klassenausflügen zusätzliche Kosten für die Beförderung an, während die anderen Kinder diese vom Schulträger über das Hessenticket spendiert bekommen. Schließlich bleibt ihnen zudem noch die Möglichkeit der vielfältigen und konstruktiven Freizeitgestaltung verwehrt wie zum Beispiel der Besuch von (besonderen) Sportvereinen, gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen, die von ihrem Wohnort entfernter gelegen sind.

„Bildung muss kostenfrei und für alle zugänglich sein“, so Ekinci. Folglich spricht sich der Landeselternbeirat Hessen dafür aus, dass die Kosten der Hessentickets durch die hessischen Schulträger für alle Schülerinnen und Schüler übernommen werden sollten.