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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Der Altstadt fehlen noch die Gestaltungsrichtlinien- Wirte müssen wie in der ganzen Stadt noch auf Sondernutzungserlaubnisse warten

(09.05.2019) Die Bauzäune um die neue Altstadt sind zwar schon im vergangenen Jahr gefallen, doch bis jetzt gibt es noch keine Sondernutzungserlaubnisse für die Straßen und Plätze.

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Foto: Hermann Wygoda
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Foto: Hermann Wygoda
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Die Wirte haben deshalb ihre Tische und Stühle so weit aufgestellt, wie sie es für richtig hielten. Denn der öffentliche Raum der Altstadt ist bis heute noch immer nicht in die Obhut der beiden Dezernate „Rechtsamt“ und „Amt für Straßenbau und Erschließung“ übergegangen. Nur unter dieser Voraussetzung kann das Amt für Straßenbau und Erschließung die Genehmigungen erteilen, weil sie sich an die Gestaltungsrichtlinien des Stadtplanungsamtes halten müssen. Aus dem Stadtplanungsamt, das für die Erarbeitung der Gestaltungsrichtlinien zuständig ist, war zu erfahren, dass die Richtlinien zwar im Entwurf bereits vorlägen, aber die Abstimmung durch die beiden Ämtern noch ausstehe.

Die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung, Michaela Kraft, verwies darauf, dass sie „noch keine Handhabe für das Altstadtareal habe“. Sie kann auf große Erfahrungen mit der Außengastronomie verweisen, denn die vielen Außenbereiche, etwa auf den Bürgersteigen in der Stadt, sind von ihrem Amt zum Teil nach längeren Debatten mit den Wirten genehmigt worden und werden von ihren Mitarbeitern auch überwacht. Bereits heute scheint ihr klar zu sein, dass auch in der Altstadt solche Diskussionen auf ihre Mitarbeiter zukommen werden. Denn es ist wohl absehbar, dass nach der Übergabe der Gestaltungsrichtlinien an das Amt für Straßenbau und Erschließung einige der jetzt aufgestellten Tische und Stühle nicht weiter genehmigt werden, weil sie nicht den neuen „Sondernutzungserlaubnissen entsprechen werden. Zwar verwies einer der Wirte darauf, dass er eine Genehmigung von der Feuerwehr für seine Tische und Stühle erhalten habe, doch dürften die künftigen Gestaltungsrichtlinien etwas anderes vorschreiben.

Das Café in der Goldenen Waage wird voraussichtlich in 14 Tagen seine Türen öffnen können. Hier hatte die Feuerwehr im vergangenen Jahr vor dem Weihnachtsmarkt einen Glühweinstand abbauen lassen, weil er die Bewegungen der Feuerwehrautos im Falle eines Brandes zu sehr eingeschränkt hätte. Birgit Zarges darf vor der Goldenen Waage für ihr „Kaffehaus Goldene Waage“ etwa 40 bis 50 Plätze als Außengastronomie aufstellen, wurde in einem Gespräch festgelegt. Als echtes „Frankfurter Kind“ hatte sie ihr Geschäft in der Fressgass aufgegeben um in der neuen Altstadt dabei sein zu können. Die Außengastronomie war für sie besonders wichtig, weil sie in dem Kontorraum nicht mehr als zehn bis 12 Sitzplätze stellen kann und in dem Raum zum Archäologischen Garten weitere 30 bis 40 Sitzgelegenheiten möglich sind.