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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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BGH stärkt Patientenwunsch

Das „PatientenForum“ rät, genau zu formulieren

von Norbert Dörholt

(17.04.2019) Wenn in einer Patientenverfügung ausdrücklich festgehalten ist, dass im Falle einer irreversiblen Hirnschädigung lebensverlängernde Maßnahmen nicht aufrecht erhalten werden sollen, muss dieser vom Patienten geäußerte Wunsch von Ärzten und Angehörigen gleichermaßen akzeptiert und umgesetzt werden.

Der Präsident des Bundesverbandes für Patienten- und Versicherteninteressen Manfred Pfeiffer weist auf eine Entscheidung des BGH hin, mit der die Rechte der Patienten gestärkt worden sind.
Foto: Pressestelle "Das PatientenForum"
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Darauf hat jetzt der Präsident des Bundesverbandes für Patienten- und Versicherteninteressen „Das PatientenForum“ e.V., Manfred Pfeiffer, in Mainz hingewiesen. Wie er in der neuesten Ausgabe des Infoblatts „Aufgepasst & hergehört“ des über 11.000 Mitglieder zählenden Verbandes schreibt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit dieser Entscheidung vom 14. November 2018 die Rechte und Patienten und das persönliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt.

Pfeiffer mahnt: „Es ist demnach ratsam, Wünsche für bestimmte Lebenssituationen möglichst genau in der Patientenverfügung zu formulieren.“