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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Bewusst grenzwertig. Nachtflugverbot wird missachtet.

von Ilse Romahn

(04.07.2018) „Das Nachtflugverbot wird ständig missachtet. Nachtruhe im Frankfurter Süden ist kaum noch möglich“, sagt Fluglärmschutzbeauftragte Ursula Fechter.

Zu einer Entlastung in den Stunden zwischen 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr oder auch zu regelmäßigen Lärmpausen von sieben Stunden in der Nacht – wie es geltendes Recht und auch im aktuellen Koalitionsvertrag des Landes Hessen verankert sei – komme es nicht. „Der aktuelle Lärm ist nicht hinnehmbar“, verkündet die ständige Vertreterin des Oberbürgermeisters zum Thema Fluglärmschutz. In der Stadt ist man besorgt, dass die zuständigen Stellen vor allem in Wiesbaden nicht entschieden genug gegen diese Verstöße gegen das Nachtflugverbot vorgehen werden.

Bei den verspäteten Landungen handelt es sich um illegale Flüge. Denn die Betriebsregelung des Flughafens erlaubt keine Landungen in der Zeit des Nachtflugverbots, die auf eine Flugplangestaltung zurückzuführen sind und eine solche Verspätung geradezu in Kauf nehmen. Zu Recht untersucht das Ministerium deshalb, ob Ryan Air für diese Landungen bestraft werden kann. „Es dürfte schwierig werden, der Fluggesellschaft hier Absicht in Bezug auf die Flugplangestaltung nachzuweisen“, meint Ursula Fechter. „Dies zeigt aber die Notwendigkeit, eine Betriebsregelung zu entwickeln, die das Nachtflugverbot besser schützt.“

Nach der geltenden Betriebsregelung hat sich das Land vorgenommen, die Verspätungsregel zu ändern, wenn die Anzahl der verspäteten Flüge 7,5 Verspätungslandungen pro Nacht zwischen 23 bis 0 Uhr jahresdurchschnittlich im Falle der Vollauslastung des Flughafens erreicht. Diese Zahl, darauf verweist die Stabsstelle für Fluglärmschutz, wird aber aktuell schon bei zwei Drittel der Flughafenkapazität erreicht.

„In den Monaten Mai und Juni liegt die Zahl bereits bei 6,4 Verspätungen. Die Folge ist eine durchschnittliche Erhöhung des Schallpegels von 3 dB(A) in einigen Frankfurter Stadtteilen“, erklärt Fechter. So spricht sie die Forderung aus: „Der Planfeststellungsbeschluss muss endlich geändert werden. Verspätungen, die nur auf das Konto einer einzelnen Fluggesellschaft gehen oder die bei ganz bestimmten Verbindungen festzustellen sind, müssen unzulässig werden. Die Durchbrechung des Nachtflugverbots muss nachhaltig reduziert werden. Der Durchschnittswert für ein Eingreifen des Ministeriums von 7,5 Landungen sollte danach deutlich verringert und auch nicht mehr auf das Jahr, sondern auf die verkehrsreichten sechs Monate gemittelt werden.“

Die Betriebsgenehmigung zu überprüfen und anzupassen, entspricht auch der Forderung der Fluglärmkommission. „Wir halten daher auch den aktuellen Beschluss der Fluglärmkommission für angemessen und zukunftsorientiert“, sagte Fechter weiter. Damit reiht sich Frankfurt in den Chor der Nachbargemeinden ein, die endlich eine Verbesserung des untragbar gewordenen Zustands fordern.

Für eine ebenfalls geeignete, gleich wirksame Maßnahme gegen diese Verspätungsflüge hält die Fluglärmschutzbeauftragte die deutliche Anhebung der Flughafenentgelte bei verspäteten Landungen in den Nachtrandstunden. Während Hamburg zwischen 23 und 0 Uhr Zuschläge von 350 bis 550 Prozent kassiere, liege der Frankfurter Flughafen bei nur 200 Prozent. „Wenn diese Verspätungsflüge unwirtschaftlich werden, wird ihre Anzahl auch bald zurückgehen“, ist Fechter überzeugt.

Die Fluglärmschutzbeauftragte fordert zudem eine Erhöhung des luftverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitsstrafrahmens, der gegenwärtig mit einem Ordnungsgeld von höchstens 50.000 Euro zu niedrig angesetzt sei. „Ich appelliere an den Bundesgesetzgeber im Interesse aller Fluglärmbetroffenen in der Republik, die Fluggesellschaften viel höher zu bestrafen. Bei den Handlungsspielräumen ist noch viel Luft nach oben“, sagte die ehrenamtliche Stadträtin.

Auch das Lärmpausen-Modell des Landes Hessen stößt bei Ursula Fechter auf Kritik: „Zu einem Drittel sind die geplanten Lärmpausen nicht angewendet.“ Dies habe Ursachen in der Betriebsrichtung, die vom Wind abhänge. Bei Ostbetrieb würde das Lärmpausenmodell nicht angewendet. Der Stand des aktuellen Jahres 2018 zeige, dass die Lärmpause bis Ende Juni lediglich zu 45 Prozent eingehalten werden konnte. „Die siebenstündige Nachtruhe rückt damit in weite Ferne“, schließt die Fluglärmschutzbeauftragte ihre Kritik ab.