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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Bad Soden ist jetzt um ein Kulturdenkmal reicher

von Adolf Albus

(09.03.2017)  Bad Soden - Manche Montage haben doch etwas Gutes an sich: Am 27. Februar 2017 kam die Nachricht aus Wiesbaden per E-Mail ins Bad Sodener Rathaus. Darin enthalten die Vorabinformation vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden an Bad Sodens Bürgermeister Norbert Altenkamp, dass die Denkmalschutz-Experten nach eingehender Prüfung des Objektes „Waldgaststätte Hubertus“ zu dem Ergebnis gelangt sind, dass es sich dabei um ein Kulturdenkmal gemäß § 2.1. Hessisches Denkmalschutzgesetz handelt.

Nachdem der neue Eigentümer, der das historische Gebäude von der Erbengemeinschaft erworben hatte, einen Abbruch- und Bauantrag bei der zuständigen Behörde in Hofheim eingereicht hatte, um an gleicher Stelle zehn Reihenhäuser zu bauen, formierte sich in Bad Soden am Taunus erheblicher Widerstand gegen diese Pläne. Im Rahmen einer Bürgerinitiative wurden 600 Unterschriften gesammelt, die gegen den Abriss des Anwesens protestierten. Auch innerhalb der Politik sprach man sich vehement für die Erhaltung des Gebäudes aus, selbst wenn der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1972 eine Bebauung an dieser Stelle zuließe.

Mit der Auszeichnung als Kulturdenkmal ist die Waldgaststätte Hubertus in Bad Soden am Taunus übrigens in bester Gesellschaft. Neben dem Alten Rathaus in Altenhain, dem Badehaus im Alten Kurpark oder einzelnen Grabstätten auf den Friedhöfen unterliegen als Ensemble zum Teil ganze Straßenzüge in Bad Soden am Taunus dem Denkmalschutz. In einer der nächsten Ausgaben „Bad Soden am Taunus kompakt“ werden wir das Thema „Kulturdenkmale in Bad Soden am Taunus“ noch einmal vertiefen und Ihnen einen Überblick über die historischen Schätze in unserer Stadt geben.