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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Bürgerrechts-Dokument Constitutio Antoniniana ist Weltdokumentenerbe

Feierliche Urkundenverleihung in der Justus-Liebig-Universität Gießen

von Ilse Romahn

(14.06.2018) Wissenschaftsminister Boris Rhein hat bei einem Festakt in der Justus-Liebig-Universität zur Aufnahme der Constitutio Antoniniana in das UNESCO-Weltregister „Memory of the World“ gratuliert.

Mit der Constitutio Antoniniana verlieh der römische Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus um 212 nach Christus den freien Bewohnern des römischen Reiches das Bürgerrecht. Das Papyrusstück bewahrt die Universitätsbibliothek in Gießen auf.

Wissenschaftsminister Boris Rhein: „Mit der Constitutio Antoniniana können wir in Hessen einen Schatz mit weltweiter Bedeutung vorweisen: Sie ist das einzige erhaltene Exemplar des Beschlusses, mit dem Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus erstmals einen einheitlichen Bürgerstatus für Millionen von Menschen unterschiedlicher Kulturen auf drei Kontinenten schuf. Ich bin stolz, dass wir in Hessen ein solches Dokument der Zeitgeschichte zum ‚Memory of the World‘-Register beisteuern können, und danke allen Beteiligten für die gute Arbeit.“

Bevor Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus das Dokument verfasste, hatten viele Bewohner den Rang von „Fremden“ inne. Sie waren damit gegenüber den römischen Bürgern im Nachteil; etwa, was den Rechtsstatus im Straf- und Zivilrecht, die Steuerveranlagung und die soziale Mobilität anging.

Mit dem Dokument wurden bestehende Bürgerrechte und lokale Rechtstraditionen weiterhin garantiert. Auch gewachsene juristische und administrative Strukturen wurden nicht zerschlagen, sondern in das römische Imperium integriert. Ein Großteil der öffentlichen Aufgaben stand somit in lokaler oder regionaler Verantwortung. Vor über 1800 Jahren gab es also bereits Vorläufer des heutigen Subsidiaritätsprinzips im föderalen Deutschland oder der Europäischen Union.

„Erst vor ein paar Wochen haben wir die offizielle Aufnahme der Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses ins Weltdokumentenerbe verkünden dürfen. Nun ist unser Beitrag zum ‚Memory of the World‘-Register erneut um ein bedeutsames Stück angewachsen. Die Idee des Weltdokumentenerbes verbindet alle Nationen in ihrem Bestreben, sich für den Erhalt wichtiger Dokumente einzusetzen. Diesen Gedanken fördern wir“, betonte Wissenschaftsminister Boris Rhein. 

UNESCO-Weltregister „Memory of the World“

Das UNESCO-Weltregister „Memory of the World“ umfasste als weltweites digitales Netzwerk bisher 427 Zeugnisse aus aller Welt, darunter 24 aus Deutschland. Einige davon haben Hessenbezug, unter anderem der Film „Metropolis“ und die Grimm’schen „Handexemplare der Kinder- und Hausmärchen“. Ziel des Programms ist, dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen zu sichern und den Menschen zugänglich zu machen.