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Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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70 Jahre Grundgesetz in der Paulskirche: Mitreden über Kunst-, Religions- und Meinungsfreiheit

von Ilse Romahn

(24.05.2019) Es gibt wohl keinen geeigneteren Ort für die Feier des 70. Jahrestages des Grundgesetzes als die Frankfurter Paulskirche. An der Stelle, wo vor 170 Jahren die Frankfurter Nationalversammlung tagte und hundert Jahre später die erste demokratische Verfassung Deutschlands verabschiedet wurde, wurde am Vorabend des 70. Geburtstags des Grundgesetzes - Mittwoch, den 22. Mai - gefeiert und diskutiert.

Julian-Chaim Soussan, Canan Topçu, OB Peter Feldmann, Marion Tiedtke, Uwe Volkmann
Foto: Stadt Frankfurt / Maik Reuß
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Eingeladen waren nicht nur Amtsträger, sondern auch die Bürger der Stadt Frankfurt.

„Wir Deutsche wissen, wohin Nationalismus führen kann, und wir müssen dieses Andenken für die Zukunft bewahren. Dennoch können wir stolz auf unser Grundgesetz sein. Daher ist der 23. Mai ein Anlass zum Feiern“, sagte Oberbürgermeister Peter Feldmann in seiner Festrede. Auch mahnte er, eine freiheitliche Gesellschaft nicht als selbstverständlich anzusehen: „Demokratie lebt vom Mitmachen. Eine offene Gesellschaft und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen müssen gegen Ewiggestrige und Hetzer verteidigt werden.“

Entsprechend dem demokratischen Grundgedanken kam beim dritten „Frankfurter Verfassungstag“ in der Paulskirche neben den Rednern auf dem Podium auch das Publikum zu Wort. Zu den Themen Kunst-, Meinungs- und Religionsfreiheit konnten einzelne Gäste Statements von je zwei Minuten abgeben. (ffm)