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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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5 365 Anträge auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in Hessen im Jahr 2018

von Helmut Poppe

(21.08.2019) Zahl der gestellten Anträge um 10 Prozent gestiegen 59 Prozent der Anträge stellen Frauen Die meisten Antragstellenden erwarben ihre Berufsqualifikation in Europa

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Foto: HSL
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Im Jahr 2018 wurden in Hessen 5 365 Anträge auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gestellt. Das war ein Anstieg von 10 Prozent oder 496 Anträgen gegenüber dem Jahr 2017. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, wurden 3 160 und damit 59 Prozent der Anträge von Frauen eingereicht.

Die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller (2 060) strebten eine Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegekraft an. 618 Anträge wurden auf Anerkennung als Ärztin oder Arzt und 305 auf Anerkennung als Lehrerin oder Lehrer gestellt. Auf Rang 4 lagen die Anerkennungsverfahren als Fachkraft „Betreuung“ (304), gefolgt von Verfahren zur Anerkennung zur Ingenieurin oder zum Ingenieur (297).

Knapp drei Viertel der Antragstellenden (3 853) erwarben ihre Berufsqualifikation in Europa, darunter 41 Prozent in der EU (1 597 Anträge). 1 141 Antragstellende absolvierten ihre Ausbildung in Asien, 200 in Afrika, 165 in Amerika und 6 in Australien oder in einem unbekannten Land. Bei den Ausbildungsstaaten lagen die südosteuropäischen Länder Serbien und Bosnien-Herzegowina mit 904 bzw. 740 Antragstellenden vorn. Auf Rang 3 folgte mit Syrien das stärkste Asylzugangsland der letzten Jahre mit 389 Anträgen. 301 bzw. 263 Antragstellende hatten ihre Berufsqualifikation in den osteuropäischen EU-Staaten Rumänien und Polen erworben.

Von den 5 365 Verfahren auf Anerkennung wurden bis zum 31. Dezember 2018 rund 57 Prozent abgeschlossen. 98 Prozent dieser Verfahren wurden positiv beschieden und bei 2 Prozent konnte eine Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation nicht ausreichend nachgewiesen werden. Für 2 201 Anträge lag zum Stichtag noch keine Entscheidung vor. Weitere 108 Anträge wurden während der Bearbeitungszeit von den Antragstellenden zurückgezogen.

Zwischen 2012 und 2018 wurde die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf bei insgesamt rund 16 700 Frauen und Männern in Hessen anerkannt.

Hinweise

Das Anerkennungsgesetz des Bundes (Artikelgesetzt) trat zum 1. April 2012 in Kraft und regelt die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für die bundesrechtlich geregelten Berufe. Dazu zählen u. a. ein großer Teil der medizinischen Berufe sowie Ausbildungsberufe des dualen Systems, aus den Bereichen „Industrie“, „Handel“ und „Handwerk.

Für viele landesrechtlich geregelte Berufe in Deutschland sind die jeweiligen Bundesländer für die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit diesen Referenzberufen zuständig. Zu diesen Berufen gehören beispielsweise Lehrerin und Lehrer, Ingenieurin und Ingenieur. In Hessen wurde ebenfalls im Jahr 2012 mit dem Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz die gesetzliche Grundlage für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für die landesrechtlich geregelten Berufe geschaffen. (HSL)