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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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31.600 Erziehungsberatungen in Hessen

von Helmut Poppe

(18.10.2019) In zwei Drittel der Fälle werden vorrangig Eltern oder Erziehungsberechtigte beraten Häufigster Beratungsgrund: Belastungen der Kinder und Jugendlichen durch familiäre Konflikte

Innerhalb der Hilfen zur Erziehung stellt die Erziehungsberatung bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme die „schwächste“ Form der Hilfe dar und wird kostenlos angeboten. Im Jahr 2018 wurden in Hessen in 31 600 Fällen Erziehungsberatungen für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte durchgeführt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, führten die Erziehungsberatungsstellen im letzten Jahr etwa genauso viele Beratungen durch wie im Jahr 2017. 

In zwei Drittel der Fälle wurden vorrangig die Eltern oder Erziehungsberechtigten beraten. Bei einem Viertel ließen sich die Eltern mit dem jungen Menschen unterstützen. In den übrigen Beratungen lag der Schwerpunkt vor allem auf dem jungen Menschen. Mehr als die Hälfte der Erziehungsberatungen (55 Prozent) betraf Jungen.

Belastungen der Kinder und Jugendlichen durch familiäre Konflikte begründeten am häufigsten den Beginn einer Beratung (51 Prozent). Fälle mit eingeschränkter Erziehungskompetenz der Eltern oder Sorgeberechtigten und Fälle mit Entwicklungsauffälligkeiten hatten Anteile von 25 bzw. 26 Prozent. Belastungen der jungen Menschen durch die Problemlage der Eltern wurde in 19 Prozent der Fälle und Auffälligkeiten der Kinder und Jugendlichen in ihrem sozialen Verhalten in 17 Prozent der Fälle als Gründe für die Beratung angegeben. Bei der Beantwortung der Frage nach den vorwiegenden Gründen bei Beratungsbeginn waren Mehrfachnennungen (bis zu 3 Gründe) möglich.

In 54 Prozent der Fälle kamen die jungen Menschen bei Beginn der Hilfe aus einer Herkunftsfamilie mit einem Elternteil oder bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner. Bei 45 Prozent der Betroffenen wohnten die Eltern zusammen. In 1 Prozent waren die Eltern verstorben oder die Situation war unbekannt. (HSL)