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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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‚Weiterer wichtiger Schritt zur Bebauung des Hilgenfeld‘

Rahmenkonzept für neues Wohngebiet

von kus

(23.05.2017) „Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat einen weiteren wichtigen Schritt zur Bebauung des Hilgenfeld hinter sich gebracht“, sagt Planungsdezernent Mike Josef. „Denn der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 813 kann nun auf Grundlage des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen städtebauliches Entwurfs und des Rahmenkonzepts erarbeitet werden. Ziel ist, dass nahe dem S-Bahnhof Frankfurter Berg rund 850 Wohnungen und eigene zentrale Funktionen wie Kindertagesstätten und Versorgungseinrichtungen neu entstehen.“ Der Bebauungsplan Nr. 813 wird in „Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg – Hilgenfeld“ umbenannt.

„In dem Gebiet sollen vielfältige Bautypologien mit dem Schwerpunkt Geschosswohnungsbau realisiert werden“, berichtet Planungsdezernent Josef. „Das Wohngebiet soll durch gut ablesbare öffentliche, halböffentliche und private Räume gegliedert und durchgrünt werden. Die künftige Siedlung ist mit dem Umfeld zu vernetzen. Geschützte Landschaftsbestandteile sollen erhalten und der neue Ortsrand eingegrünt werden. Zur Reduzierung der Lärmeinwirkungen insbesondere durch die Bahn soll für das gesamte Gebiet erforderlicher Immissionsschutz ermittelt und realisiert werden.“

Im Jahr 2016 wurde für das „Hilgenfeld“ ein städtebaulicher Ideenwettbewerb mit neun teilnehmenden Bürogemeinschaften durchgeführt. Mit dem Ergebnis wurde ein Konzept von hoher städtebaulicher Qualität gefunden. Das Preisgericht vergab den ersten Preis einstimmig an den städtebaulichen Entwurf von Thomas Schüler Architekten Stadtplaner, Düsseldorf, zusammen mit Faktorgrün Landschaftsarchitekten, Freiburg. Dieses Konzept soll nun Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplans beziehungsweise die weitere Realisierung des Plangebietes sein.

„Parallel zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfs werden wir mit den künftigen Eigentümern der Flächen einen städtebaulichen Vertrag abschließen. Da der überwiegende Teil der Flächen von der ABG entwickelt wird, entstehen 40 Prozent geförderter Wohnungsbau., sagt Josef. „Zudem werden 15 Prozent der Flächen für gemeinschaftliches oder genossenschaftliches Wohnen gesichert. Außerdem soll die Herstellung der erforderlichen Infrastruktur sowie der Erschließungsanlagen ebenfalls Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen sein.“

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 813 umfasst circa 17,2 Hektar. Das Plangebiet wird im Osten durch die Homburger Landstraße begrenzt. Im Süden grenzt es an die Trasse der Main-Weser-Bahn sowie im Norden und Osten an das Landschaftsschutzgebiet „GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 1. März 2001 wird ein westlich gelegenes bebautes Flurstück aus dem Geltungsbereich herausgenommen, da hierfür aktuell kein Regelungserfordernis besteht. Ebenfalls herausgenommen werden zwei Flurstücke, die gesetzlich geschützte Streuobstbestände umfassen. Im Nordosten hingegen wird ein Flurstück, das ursprünglich nur teilweise einbezogen war, vollständig aufgenommen.

Die im Norden und Osten angrenzenden Flächen des Landschaftsschutzgebietes sind Teil des Frankfurter GrünGürtels. Ein 2016 erfolgter Abgleich der digitalisierten Daten des GrünGürtels mit der zeichnerischen Darstellung der Beschlussfassung ergab, dass abweichend von der bisherigen digitalen Darstellung rund 1,9 Hektar des GrünGürtels im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebiets liegen. Die Anpassung der GrünGürtel-Grenze an das Plangebiet und damit an die Grenze des Landschaftsschutzgebietes soll im weiteren Verfahren erfolgen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Fläche des GrünGürtels an dieser Stelle in der Summe nicht verringert wird.

Die ursprünglichen Planungsziele wurden überprüft und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an zusätzlichen Wohnungen und der guten Anbindung des Gebiets an das Schnellbahn- und Busliniennetz, wurde die Zahl der angestrebten Wohnungen gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss auf 850 erhöht. Dies entspricht rund 60 Wohneinheiten je Hektar und orientiert sich an den regionalplanerischen Vorgaben für Standorte im Einzugsbereich vorhandener S- und U-Bahnhaltepunkte. Dieses Dichteziel kann darüber hinaus durch das bestehende Verkehrssystem bewältigt werden, ohne an den kritischen Knotenpunkten unzumutbare Zustände zu erzeugen. Die neuen Wohnungen sollen vor allem im Geschosswohnungsbau entstehen und nicht wie ursprünglich geplant als Einfamilienhäuser.

Die Baugebietsflächen sollen überwiegend als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. An der Quartiersmitte wird vor dem Hintergrund der erwünschten funktionalen Mischung eine Festsetzung angestrebt, die einer gemischten Baufläche entspricht. Das Bestandsgebiet im Südosten soll planungsrechtlich in seinem Bestand gesichert und an die Neubebauung angebunden werden. Bezüglich der Gebäudehöhen ist eine relativ einheitliche Gesamtentwicklung mit in der Regel vier Vollgeschossen vorgesehen. Im Übergang zur freien Landschaft am nördlichen und westlichen Gebietsrand ist eine niedrigere Bebauung geplant.