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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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„Hessen verfolgt Steuerkriminalität durch Cum-Ex konsequent und mit Erfolg.“

von Helmut Poppe

(19.10.2018) Finanzminister Dr. Schäfer informiert anlässlich der aktuellen Berichterstattung zu den „CumEx-Files“ über Steuerbetrug durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte.

Hessisches Ministerium der Finanzen
Foto: Hessisches Ministerium der Finanzen
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„Hessen verfolgt Steuerkriminalität konsequent und erfolgreich. Wir sind Vorreiter bei der Aufklärung des milliardenschweren Betrugs durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Schließlich waren es hessische Betriebsprüfer, die 2009 erstmals die bewusst zulasten des Gemeinwesens konstruierten Machenschaften aufspürten. Die Hessische Finanzverwaltung hat hierzu bislang in 32 Steuerfällen ermittelt“, teilte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer mit. „In 10 Fällen sind die Prüfungen abgeschlossen. 770 Millionen Euro, die dem Staat entzogen wurden, konnten wir bereits wieder für das Gemeinwesen verbuchen. Auch Banken wurden in Hessen in Cum-Ex-Fällen in Haftung genommen: Über 100 Millionen Euro an offenen Steuerrückständen konnten so getilgt werden“, berichtete Schäfer. Bei den derzeit noch laufenden 22 Prüfungen schätzt die Finanzverwaltung den Schaden derzeit auf bis zu 400 Millionen Euro. Insgesamt summiert sich der Steuerbetrug durch Cum-Ex-Geschäfte in Hessen auf rund 1,3 Milliarden Euro zu Unrecht geltend gemachter Kapitalertragsteuer.

„Unsere Steuerverwaltung hat spezielle Ermittlungsgruppen aus erfahrenen Steuerfahndern und Bankenprüfungsspezialisten gebildet, um den Betrug systematisch aufzudecken. Mit der Aufarbeitung befassen sich in Hessen insgesamt fünf Ermittlungsgruppen mit über 40 Personen. Diese Ermittlungsgruppen wurden anlassbezogen gebildet und arbeiten eng mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zusammen. Die Hessische Steuerverwaltung hat bislang alle finanzgerichtlichen Verfahren dazu gewonnen. Sich nur einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten zu lassen, ist nicht das geschickte Ausnutzen von Gesetzeslücken, sondern schlichtweg illegal. Diese Rechtsauffassung ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung der Finanzgerichte. Wer kriminell handelt, muss auch strafrechtlich dafür belangt werden“, betonte Finanzminister Schäfer. „Daneben stellen die beschriebenen Vorgänge seit Jahren einen Arbeitsschwerpunkt in der Bankenbetriebsprüfung dar. In ganz Hessen haben wir 1.400 Betriebsprüfer, davon sind knapp 100 speziell am Finanzplatz tätig. Sie machen nichts anderes, als Großbanken zu prüfen.“

Finanzminister Schäfer weiter: „Die Materie ist komplex, die Täter gut und hochkarätig beraten. Deswegen sind Ermittlungen und Verfahren langwierig und mühsam. Sie sind aber auch absolut notwendig und bislang erfolgreich. Allen Ermittlern wünsche ich weiterhin Langmut und Hartnäckigkeit.“

Nach über 5 Jahren Ermittlungsarbeit ist es in diesem Jahr in Sachen Cum-Ex zur Anklageerhebung vor dem Landgericht Wiesbaden gekommen. Der Umfang der Anklageschrift beträgt rund 1.000 Seiten.

Mehr zu Hessens Kampf und der Arbeit des Finanzministeriums finden Sie hier.